Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hahn Holzbau · Hillesheimer Straße 16 · 54578 Berndorf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Hahn Holzbau, Hillesheimer Straße 16, 54578 Berndorf (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über handwerkliche Leistungen im Bereich Holzbau, Dachbau und Montagearbeiten.

2. Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen: Herstellung und Montage von Dachstühlen, Dachdeckungs- und Sanierungsarbeiten, Bau von Carports und Holzkonstruktionen, Montage von vorgefertigten Bauteilen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(3) Zusatz- und Änderungsleistungen werden gesondert berechnet.

3. Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Arbeiten zustande.

4. Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung die Arbeiten einzustellen.

5. Ausführung und Termine

(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen durch Witterung, Materialengpässe oder höhere Gewalt verlängern die Ausführungszeit angemessen.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle frei zugänglich und arbeitsbereit ist.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet: notwendige Genehmigungen bereitzustellen, Pläne und statische Unterlagen rechtzeitig zu liefern, Strom, Wasser und ggf. Lagerflächen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen hieraus gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

7. Abnahme

(1) Nach Fertigstellung ist die Leistung durch den Auftraggeber abzunehmen.

(2) Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Eine Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

8. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauleistungen.

(3) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Für witterungsbedingte Schäden während der Bauphase wird keine Haftung übernommen, sofern übliche Schutzmaßnahmen eingehalten wurden.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Materialien und eingebauten Bauteile Eigentum des Auftragnehmers.

11. Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag gemäß § 648 BGB jederzeit kündigen.

(2) In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz des entgangenen Gewinns.

12. Gerichtsstand und Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: 05.01.2026